Rechtsanwälte müssen Rechtsschutzversicherer Auskunft erteilen
Der BGH hat in dieser Woche ein bedeutsames Urteil (Urt. v. 13.2.2020 – IX ZR 90/19) veröffentlicht, in dem er klarstellt, dass einem Rechtsschutzversicherer ein Auskunftsanspruch gegen den vom Versicherungsnehmer beauftragten Rechtsanwalt zusteht und der Rechtsanwalt sich dann, wenn der den Schriftverkehr mit dem Rechtsschutzversicherer führt, nicht auf seine Verschwiegenheitspflicht (§ 43a Abs. 2 BRAO) berufen kann.
Diesen Auskunftsanspruch kann der Rechtsschutzversicherer zusammen mit einer Abrechnungsaufforderung in Bezug auf geleistete Zahlungen gegenüber dem Rechtsanwalt durchsetzen. Die Entscheidungsgründe finden Sie hier.
» Rechtsanwälte müssen Rechtsschutzversicherer Auskunft erteilen