Corona-Überkapazitäten
Wie Sie den Informationen auf unserer Homepage entnehmen können, gehört die Anwaltschaft mit ihren Mitarbeitern seit Februar 2021 generell in die „Impfgruppe 3“, die zurzeit aber in Nordrhein-Westfalen noch nicht aufgerufen wurde.
Nachdem es in Köln zu Impfungen von Justizangehörigen aus Überkapazitäten kam, haben wir gefordert (s. Artikel im Kölner Stadtanzeiger vom 14.04.2021), dass hier auch die Anwaltschaft entsprechend berücksichtigt wird. Nach intensiven Gesprächen mit der Stadt Köln ist diese nunmehr am Freitagnachmittag, 23.04.2021, auf uns zugekommen und hat uns über eine Einzelfallentscheidung „bzgl. Strafrechtsanwälten, die Termine bei der Polizei, der JVA oder vergleichbaren Einrichtungen wahrnehmen und die ihren Kanzleisitz in Köln haben“, informiert. Diese Gruppe wird aktuell bei anfallenden Überkapazitäten von Seiten der Stadt Köln berücksichtigt werden können. Andere Kommunen sind bisher auf uns nicht zugekommen.
Die Rechtsanwaltskammer Köln hat sich nach dieser Anfrage gegenüber der Stadt Köln gerne bereit erklärt, die Daten entsprechender Kolleginnen und Kollegen zu erfassen und an die Stadt Köln weiterzuleiten. Über die Rechtsanwaltskammer Köln erhalten Kolleginnen und Kollegen, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen und, wenn es zu Überkapazitäten kommt, einen entsprechenden Code mit dem sie sich registrieren und einen möglichen Impftermin vereinbaren können. Eine Vergabe von Terminen erfolgt durch die Kammer nicht.
Aufgrund der Anträge unserer Mitglieder und der Rückmeldung der Stadt Köln werden wir im Laufe des Donnerstag, 29.04.2021, rund 115 Impfcodes an die Mitglieder versenden.
Zur Erfassung interessierter Kolleginnen und Kollegen finden Sie das entsprechende Formular hier, das der Rechtsanwaltskammer Köln zugeleitet werden kann. Auf die Frage, wann und wie Überkapazitäten bestehen, hat die Rechtsanwaltskammer Köln keinen Einfluss.
Sollten uns weitere Informationen erreichen, werden wir diese hier veröffentlichen.