Corona-Über­ka­pa­zi­tä­ten

Wie Sie den Infor­ma­tio­nen auf unse­rer Home­page ent­neh­men kön­nen, gehört die Anwalt­schaft mit ihren Mit­ar­bei­tern seit Februar 2021 gene­rell in die „Impf­gruppe 3“, die zur­zeit aber in Nord­rhein-West­fa­len noch nicht auf­ge­ru­fen wurde.

Nach­dem es in Köln zu Imp­fun­gen von Jus­tiz­an­ge­hö­ri­gen aus Über­ka­pa­zi­tä­ten kam, haben wir gefor­dert (s. Arti­kel im Köl­ner Stadt­an­zei­ger vom 14.04.2021), dass hier auch die Anwalt­schaft ent­spre­chend berück­sich­tigt wird. Nach inten­si­ven Gesprä­chen mit der Stadt Köln ist diese nun­mehr am Frei­tag­nach­mit­tag, 23.04.2021, auf uns zuge­kom­men und hat uns über eine Ein­zel­fall­ent­schei­dung „bzgl. Straf­rechts­an­wäl­ten, die Ter­mine bei der Poli­zei, der JVA oder ver­gleich­ba­ren Ein­rich­tun­gen wahr­neh­men und die ihren Kanz­lei­sitz in Köln haben“, infor­miert. Diese Gruppe wird aktu­ell bei anfal­len­den Über­ka­pa­zi­tä­ten von Sei­ten der Stadt Köln berück­sich­tigt wer­den kön­nen. Andere Kom­mu­nen sind bis­her auf uns nicht zuge­kom­men.

Die Rechts­an­walts­kam­mer Köln hat sich nach die­ser Anfrage gegen­über der Stadt Köln gerne bereit erklärt, die Daten ent­spre­chen­der Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen zu erfas­sen und an die Stadt Köln wei­ter­zu­lei­ten. Über die Rechts­an­walts­kam­mer Köln erhal­ten Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen, die die oben genann­ten Vor­aus­set­zun­gen erfül­len und, wenn es zu Über­ka­pa­zi­tä­ten kommt, einen ent­spre­chen­den Code mit dem sie sich regis­trie­ren und einen mög­li­chen Impf­ter­min ver­ein­ba­ren kön­nen. Eine Ver­gabe von Ter­mi­nen erfolgt durch die Kam­mer nicht.

Auf­grund der Anträge unse­rer Mit­glie­der und der Rück­mel­dung der Stadt Köln wer­den wir im Laufe des Don­ners­tag, 29.04.2021, rund 115 Impf­codes an die Mit­glie­der ver­sen­den.

Zur Erfas­sung inter­es­sier­ter Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen fin­den Sie das ent­spre­chende For­mu­lar hier, das der Rechts­an­walts­kam­mer Köln zuge­lei­tet wer­den kann. Auf die Frage, wann und wie Über­ka­pa­zi­tä­ten bestehen, hat die Rechts­an­walts­kam­mer Köln kei­nen Ein­fluss.

Soll­ten uns wei­tere Infor­ma­tio­nen errei­chen, wer­den wir diese hier ver­öf­fent­li­chen.