Aus­tausch von beA-Kar­ten wegen bevor­ste­hen­den Ablaufs der Gül­tig­keit

Die BRAK hatte mit dem beA-Son­der­news­let­ter 2/2022 dar­über infor­miert, dass alle beA-Kar­ten nach und nach ihre Gül­tig­keit ver­lie­ren und durch die Zer­ti­fi­zie­rungs­stelle der Bun­des­no­tar­kam­mer aus­ge­tauscht wer­den. Zum wei­te­ren Vor­ge­hen beach­ten Sie bitte das aktu­elle Rund­schrei­ben der BRAK vom 09.05.2022.