Austausch von beA-Karten wegen bevor­ste­henden Ablaufs der Gültigkeit

Die BRAK hatte mit dem beA-Sonder­news­letter 2/2022 darüber infor­miert, dass alle beA-Karten nach und nach ihre Gültigkeit verlieren und durch die Zerti­fi­zie­rungs­stelle der Bundes­no­tar­kammer ausge­tauscht werden. Zum weiteren Vorgehen beachten Sie bitte das aktuelle Rundschreiben der BRAK vom 09.05.2022.