Änderungen der FAO und der BORA zur Vermeidung sprachlicher Diskriminierung treten am 1.6.2023 in Kraft
Das Bundesjustizministerium der Justiz hat mitgeteilt, dass gegen die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse der 4. Sitzung der 7. Satzungsversammlung vom 5.12.2022 zur Änderung der FAO und der BORA keine Bedenken bestehen.
Die Beschlüsse wurden auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer veröffentlicht und treten am 1.6.2023 in Kraft.
Die 7. Satzungsversammlung hatte die Neufassungen der FAO und BORA beschlossen, um sprachliche Diskriminierung zu vermeiden.