Beson­de­res elek­tro­ni­sches Steu­er­be­ra­ter­post­fach (beSt) am 1.1.2023 an den Start gegan­gen

Die Bun­des­steu­er­be­ra­ter­kam­mer teilte zum Jah­res­wech­sel mit, dass am 1.1.2023 die Steu­er­be­ra­ter­platt­form und mit ihr das beson­dere elek­tro­ni­sche Steu­er­be­ra­ter­post­fach (beSt) an den Start gegan­gen ist.

Das beSt rich­tet die Bun­des­steu­er­be­ra­ter­kam­mer ver­pflich­tend für jedes ein­ge­tra­gene Kam­mer­mit­glied sowie für steu­er­be­ra­tende Berufs­aus­übungs­ge­sell­schaf­ten ein. Es ent­spricht als siche­rer Über­mitt­lungs­weg der Steu­er­be­ra­ter dem beA für Rechts­an­wälte.

Seit der Inbe­trieb­nahme des beSt ist auch die Kom­mu­ni­ka­tion zwi­schen beA und beSt mög­lich. Die Bun­des­rechts­an­walts­kam­mer hat die ent­spre­chen­den Ein­stel­lun­gen vor­ge­nom­men. Die Bun­des­steu­er­be­ra­ter­kam­mer hat die Kom­mu­ni­ka­tion zwi­schen beA und beSt mit den ihr bereits zur Ver­fü­gung ste­hen­den Mit­teln erfolg­reich getes­tet.

Die Regis­trie­rung der beSt ist jetzt erst ange­lau­fen. Der­zeit sind noch nicht alle Steu­er­be­ra­te­rin­nen und Steu­er­be­ra­ter regis­triert, sodass noch nicht alle Steu­er­be­ra­te­rin­nen und Steu­er­be­ra­ter über ihr beSt erreich­bar sind. Die­je­ni­gen Rechts­an­wäl­tin­nen und Rechts­an­wälte, die eine Steu­er­be­ra­te­rin oder einen Steu­er­be­ra­ter adres­sie­ren möch­ten, kön­nen in der Adress-Suche im beA den Namen der Steu­er­be­ra­te­rin oder des Steu­er­be­ra­ters ein­ge­ben. Sollte die Regis­trie­rung bereits erfolgt sein, wird das ent­spre­chende Post­fach ange­zeigt. Dass es sich um ein beSt han­delt, ist an der EGVP-Rolle „egvp_best“ oder in der SAFE-ID, die mit „DE.BStBK“ beginnt, zu erken­nen.