Neue FAQs zum Rechts­dienstleistungs­verbot in Russ­land — Sank­tio­nen

Die Euro­päi­sche Kom­mis­sion hat Ende Dezem­ber 2022 ihre FAQ zu den Sank­tio­nen gegen Russ­land (VO (EU) 833/2014) über­ar­bei­tet.

Diese zie­len dar­auf ab, Unklar­hei­ten bezüg­lich des Ver­bots der Rechts­be­ra­tung für die Regie­rung Russ­lands oder dort nie­der­ge­las­sene juris­ti­sche Per­so­nen, Orga­ni­sa­tio­nen oder Ein­rich­tun­gen und des­sen Aus­nah­men zu besei­ti­gen (ins­be­son­dere Fra­gen 11 – 26) und spie­geln die Auf­fas­sung der Kom­mis­sion wie­der. Es geht bei­spiels­weise um die „indi­rekte“ Erbrin­gung der Dienst­leis­tung oder die Anfor­de­run­gen, wel­che an eine Toch­ter­ge­sell­schaft gestellt wer­den und extra­ter­ri­to­riale Effekte. Die BRAK weist ins­be­son­dere auch auf die Defi­ni­tion des­sen, was der Kom­mis­sion zufolge „unbe­dingt erfor­der­li­che“ Rechts­dienst­leis­tung im Sinne von Art. 5 n sein soll, hin. Diese erscheint äußerst eng, s. Frage 3.

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